Warum wird die öffentliche Meinung am Rosengarten missachtet?

 

Die Stadtverwaltung hat an den seit Jahren in der historischen Altstadt geltenden Rechtsvorschriften (Erhaltungssatzung und Gestaltungssatzung) vorbei die jegliches Augenmaß vermissenden Pläne für einen Hotelneubau am Rosengarten durchgewunken. 

 

Der Rosengarten ist seit mehr als 100 Jahren ein kulturell und bauhistorisch prägender Bestandteil unserer kleinen Residenzstadt. Dabei steht die Gartenanlage im Verlauf des Stadtgrabens nicht nur für sich, sondern bedingte sich durch eigene Rosenzüchtungen berühmter Baumschulen gegenseitig. Nicht zuletzt dadurch wurde die Bezeichnung „Rosenstadt Eutin“ begründet und die ehemalige Sackstraße in „Am Rosengarten“ umbenannt. Ein historisch bedeutender Ort also.

 

Doch jeglicher verantwortungsvolle Umgang mit diesen Traditionen wird nun mittels eines geplanten Hotelneubaus vom Tisch gewischt. Die über Jahrzehnte bewährten städtebaulichen Instrumente wie Erhaltungs- und Gestaltungssatzung, die von den damaligen Stadtvertretern zur Sicherung des Erhalts der historischen Altstadt aufgestellt wurden, spielten angeblich heute gar keine Rolle mehr bzw. seien ohnehin „Ende der 70er Jahre aus der Not heraus entstanden“, so ist von den Initiatoren des Projekts zu hören.

 

Der Vorstand der Bürgergemeinschaft Eutin e.V. ist angesichts dieser Rechtsklitterung schockiert. „Die aktuelle Version der Gestaltungssatzung stammt aus dem Jahr 2007 und die Erhaltungssatzung aus dem Jahr 2014“, erläutert Olaf Blanck, Sprecher der Bürgergemeinschaft, „und solche Satzungen unterliegen ja nun nicht modischen Einflüssen, sondern orientieren sich an jahrhundertealten, gewachsenen Gestaltungsprinzipien unter Beachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Unsere Mitglieder   und viele andere Eutinerinnen und Eutiner können das aktuelle Geschehen beim Umgang mit neuen Bauvorhaben in der Altstadt nicht mehr verstehen. Unter dem Vorwand, es müsse eine Entwicklung stattfinden, wird der unbedingt erhaltenswerte Charakter der historischen Altstadt scheibchenweise geopfert. Die Genehmigungspraxis bei derartigen Vorgängen müsse daher auf den Prüfstand gestellt werden. Ein Mittel dazu wäre z.B. die Schaffung eines Gestaltbeirates, wo künftig fachlich berufene Mitglieder die städtebauliche Beurteilung der altstadtrelevanten Bauvorhaben vornehmen.“ Ein derartiges Gremium ist bereits seit längerem im Rahmen der Stadtsanierung im Gespräch und müsse nunmehr dringend umgesetzt werden, so fordert Olaf Blanck an die Adresse der Eutiner Fraktionen.

 

 

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