Haus des Gastes - wie geht es nun weiter?

Mittlerweile ist der Platz, an dem sich das Haus des Gastes befand, seit etwa einem halben Jahr freigeräumt. Toilettencontainer „zieren“ das Grundstück. Zwischen der Stadt Eutin und den „Ostholsteinern“, die auf diesem Grundstück ein Inklusionshotel bauen möchten, besteht ein Anhandgabevertrag, der die Stadt bindet, bis Ende 2018 nicht mit anderen potenziellen Investoren zu verhandeln. Anderseits ist das gemeinnützige Unternehmen verpflichtet, das Grundstück zu beplanen. Dazu soll ein Architektenwettbewerb ausgelobt werden.

 

Diese Idee ist grundsätzlich in unserem Sinne.

 

Allerdings müssen die städtischen Gremien zunächst festlegen, welche Größenordnung (Größe der Baufenster, Anzahl der Geschosse u. ä.) an diesem sensiblen Ort Eutins gewünscht wird. Nach ersten Vorstellungen soll das Hotel 40 Prozent Schwerbehinderte sozialversicherungspflichtig beschäftigen, über ca. 45 Zimmer verfügen und Drei-Sterne Komfort mit einem kleinen Wellnessbereich bieten. Auch ein Restaurant, ein Café und eine Außenterrasse mit Gastronomie sind vorgesehen.

 

Im Winter haben die ersten Untersuchungen des Baugrunds begonnen. Die Ergebnisse werden von einem Gutachter bewertet. Es ist denkbar, dass eine Pfahlgründung notwendig werden könnte. Das Büro, das auch den Wettbewerb für den Umbau der Schlossterrassen vorbereitet und begleitet hat, hat nun den Auftrag, auch an diesem Standort tätig zu werden

 

Parallel kümmert sich der Geschäftsführer der „Ostholsteiner“ um die in Frage kommenden Zuschussgeber. Für die Zwischenzeit sucht die Stadt Eutin einen regionalen Gastronomen, der bereit ist, an der Stelle in den Sommermonaten einen saisonalen Betrieb einzurichten.

 

Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung eines B-Planes beschlossen hat, ist das städtische Bauamt derzeit dabei, die Einschränkungen, die durch die Auflagen der Naturschutzbehörde zu erwarten sind, auszuloten.

 

 

 

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