Städtische Möblierung
Ein zentrales Thema der Vorstandsarbeit im vergangenen Jahr war die Beschäftigung mit den Fragen zur Gestaltung des öffentlichen Raumes der Eutiner Innenstadt. Die Mitglieder des Vereins wurden darüber in den Rundbriefen auf dem Laufenden gehalten.
Bei der Neufassung der städtischen Gestaltungssatzung vor einigen Jahren fiel auf, dass wesentliche Bereiche, die den öffentlichen Raum maßgeblich beeinflussen, dort nicht geregelt werden konnten oder sollten. Schon damals wurden Fragen der Gestaltung gastronomischer Möblierung, Art und Dauer temporärer Werbung, die besondere Problematik der so genannten "Passantenstopper" u. a. m. für eine spätere Regelung aufgehoben.
Über ein Jahr sammelte der Vorstand Ideen anderer deutscher Städte zu diesem Thema, die dann sortiert und auf ihre Anwendbarkeit für Eutin untersucht wurden. Dabei kam ganz Erstaunliches zutage: Dinge, die wir als nicht regelungsbedürftig eingeschätzt haben, erwiesen sich als überaus brisant, während sich andere Punkte in Eutin als nicht problematisch darstellen.
Angeregt durch die Überarbeitung der Gestaltungssatzung ist uns aufgefallen, dass wichtige Bereiche jedem Anlieger selbst überlassen sind und so leider ein sehr unharmonisches Bild in der Öffentlichkeit – insbesondere auf dem historischen Marktplatz bilden.
Ziel unserer Empfehlungen ist es, die Attraktivität der Altstadt und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum der Eutiner Altstadt zu erhöhen. Für uns wie für unsere Gäste wollen wir ein urbanes und lebendiges Eutin erhalten. Hierzu tragen Atmosphäre und Charakter unserer Straßen und Plätze wesentlich bei. Die Stadt als Raum wiederum wird auch durch mobile Elemente von Handel, Gewerbe und Gastronomie bedeutend geprägt. Sie können unsere Altstadt beleben und bereichern, in manchen Fällen aber auch stören und belasten.
Grüne und blühende Pflanzen vermitteln einen gemütlichen, belebten Eindruck. Insoweit ist eine Begrünung der Freibereiche der Innenstadt generell wünschenswert.
Einfriedungen im Altstadtbereich trennen unzulässiger Weise Bereiche ab, die historisch gesehen in einem Zusammenhang stehen. Sie verhindern, dass der historisch gewachsene öffentliche Raum als Ganzes wahrgenommen werden kann.
Die Straße bildet die "Bühne" für die Außengastronomie und ihre Gäste. Das bedeutet, dass eine Abgrenzung durch jegliche bauliche Einrichtungen nicht gestattet sein sollte.
Ein weiteres Thema ist die Gastronomiemöblierung.
Die "Restaurationsvorgärten" der gastronomischen Betriebe sind Anziehungspunkte und tragen erheblich zur offenen und lebensfrohen Atmosphäre in der Altstadt Eutins bei. Da die Sommermöblierung weit in den öffentlichen Verkehrsraum hineinreicht, ist es erforderlich, hier eine möglichst einheitliche Gestaltungssprache zu finden, die die historische Bebauung in ausreichendem Maße würdigt. Sie soll sich ihr gegenüber zurücknehmen und trotzdem ihrer eigentlichen Funktion gerecht werden. Die Nutzung muss sich in das Gesamtbild der Innenstadt einfügen.
Hochwertige Materialien der Bestuhlung in hellen oder Naturfarben spiegeln die Qualitäten des öffentlichen Raumes wider. So kann ein aufeinander abgestimmtes, hochwertiges Erscheinungsbild der Außenmöblierung in der Fußgängerzone und der gesamten Innenstadt erreicht werden.
Weitere Themen zur Gestaltung unserer Innenstadt sind darüber hinaus in der Bearbeitung.
Einen großen Raum nimmt dabei das Thema Werbung ein, zu dem im neuen Jahr in den Rundbriefen berichtet werden wird. Wie wollen wir es z.B. mit der Vielzahl der so genannten Passantenstopper in Eutin halten?
Einen wertvollen Beitrag dazu lieferte im vergangenen Oktober übrigens der Lübecker Stadtbildpfleger Hans-Joachim Körber, der im Rahmen einer Ausschusssitzung über die Lübecker Vorgehensweise berichtete. Dort gibt es nach Vereinbarungen zwischen der Stadt und den Gewerbetreibenden diese Aufsteller gar nicht mehr.
Zu einem weiteren Gedankenaustausch zum Thema haben im Juni zwei Vorstandsmitglieder für drei Tage die Herzogstadt Wolfenbüttel besucht.
Die Residenzstadt, die etwa drei Mal so groß wie Eutin ist, lässt sich in einigen Bereichen sehr gut mit unserer Stadt vergleichen. Der historische Innenstadtkern, der u. a. aus über 600 Fachwerkhäusern besteht, unterliegt in großen Teilen denkmalschutzrechtlichen Auflagen. Trotzdem ist es dort gelungen, eine intakte Einkaufswelt mit überlieferter Bausubstanz zu verbinde.
In Wolfenbüttel sind Fragen der Gestaltungssatzung und der städtischen Möblierung ähnlich brennend wie in Eutin. Aus diesen Gründen hat sich die Vertretung der Stadt Wolfenbüttel bereits im Jahr 2008 entschieden, bei der Nutzung des öffentlichen Raumes verstärkt qualitätsbezogene Merkmale heranzuziehen. Kunststoffgestühl ist dort in der Fußgängerzone ebenso untersagt wie die unmäßige Häufung von Stellschildern und Werbefahnen.
Wir setzen in unserer Arbeit auf eine breite Kooperation aller Beteiligten, denn nur gemeinsam können wir die Attraktivität unserer Altstadt bewahren und steigern. Gleichwohl ist uns bewusst, dass dieses Thema sehr kontrovers zu diskutieren sein wird und unsere Anregungen gegebenenfalls eher Kritiker als Befürworter finden werden.